Antrag auf Zulassung

Antrag auf Zulassung ÜVO LaG - alt

  • Die Studierenden stellen den Antrag auf Zulassung spätestens vier Wochen vor Beginn eines Schulhalbjahrs bei der Schulleitung der selbst gesuchten Schule. Die Schulleitung entscheidet, ob das Praktikum durchgeführt werden kann.
  • In der Regel werden die Praktika zu Beginn der Schulhalbjahre (also nach den Sommerferien und im Februar/März) absolviert.
  • Ein formloser Antrag mit Name, Vorname, Fächerverbindung und Immatrikulationsbescheinigung genügt.
  • Am Ende des Schulpraktikums muss der Schulleiter eine Bescheinigung ausfüllen.
  • Die Bescheinigung wird mit den anderen Studienunterlagen aufbewahrt und am Ende des Studiums bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen in der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamts an der Universität Mainz vorgelegt.
  • Download für eine Bescheinigung: Auf der Homepage des Päd. Instituts der AG Schulpädagogik.

AG Schulpädagogik , 29.03.2011