Antrag auf Zulassung ÜVO LaG - alt
- Die Studierenden stellen den Antrag auf Zulassung spätestens vier Wochen vor Beginn eines Schulhalbjahrs bei der Schulleitung der selbst gesuchten Schule. Die Schulleitung entscheidet, ob das Praktikum durchgeführt werden kann.
- In der Regel werden die Praktika zu Beginn der Schulhalbjahre (also nach den Sommerferien und im Februar/März) absolviert.
- Ein formloser Antrag mit Name, Vorname, Fächerverbindung und Immatrikulationsbescheinigung genügt.
- Am Ende des Schulpraktikums muss der Schulleiter eine Bescheinigung ausfüllen.
- Die Bescheinigung wird mit den anderen Studienunterlagen aufbewahrt und am Ende des Studiums bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen in der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamts an der Universität Mainz vorgelegt.
- Download für eine Bescheinigung: Auf der Homepage des Päd. Instituts der AG Schulpädagogik.
AG Schulpädagogik , 29.03.2011