Informationen zum Schulpraktikum

Für Studenten des Reformstudiengangs B.Ed./M.Ed. gilt:

Während des Reformstudiengangs B.Ed./M.Ed. sind ab WS 11/12 vier Praktika durchzuführen: zwei Orientierende Praktika, sowie ein Vertiefendes Praktikum (VP Bachelor) sind während des Bachelor-Studienganges zu absolvieren, das zweite Vertiefende Praktikum (VP Master) während des Master-Studienganges.

Den Praktika kommt im Reformstudiengang Bildungswissenschaften eine große Bedeutung zu. Diese sind nicht nur regelmäßig zu absolvieren sondern auch erfolgreich abzuschließen.

Um sich für ein Praktikum anmelden zu können, müssen sich die Studierenden im Buchungssystem des Ministeriums unter www.schulpraktika.rlp.de registrieren und nach den dort genannten Schriften verfahren.

Dort finden Sie auch alle Regularien und erforderlichen Dokumente zum Download.

Ausführliche Informationen zu den Praktika inklusive der Praktikumsbestimmungen für die Studierenden der LVO 2007 (Studienstart WS 08/09-SoSe 2010) und der LVO 2010 (Studienstart WS 10/11 - SoSe 2011) finden sich auf der Hompage des ZfL (www.zfl.uni-mainz.de).

Wir empfehlen allen Studierenden dringend, sich intensiv mit den Informationen dieser Website vertraut zu machen!

Übersicht Praktika Bachelor / Master

Beratung Schulpraktikum B.Ed./M.Ed.
Beratung Schulpraktikum AO und ÜO

Studienbüro Bildungswissenschaften

Katharina Graf
J.-Friedr.-von-Pfeiffer-Weg 4
00-210
Tel.: 39 - 20648

studienbuero-biwi@uni-mainz.de

Für Studierende nach Modularisierter Studiengang LaG - Bildungswissenschaften gilt nach § 9 StO (d. h. für Studierende, die sich ab einschließlich WS 05/06 bis einschließlich SS 08 erstmals für den Lehramtsstudiengang eingeschrieben haben):

(1) Innerhalb des Studiums für das Lehramt an Gymnasien sind gemäß § 8 Abs. 1 der Prüfungsordnung die folgenden Schulpraktika zu absolvieren:

Übersicht Praktika Übergangsverordnung

Für Studierende nach Studiengang LaG - Erziehungswissenschaften gilt nach § 8 StO (d. h. für Studierende, die sich bis einschließlich SS 2005 erstmals für den Lehramtsstudiengang eingeschrieben haben):

(1) Während des Studiums sind zwei Schulpraktika, davon mindestens eines an einem Gymnasium, abzuleisten. Das erste Praktikum dient insbesondere der Hospitation und dauert mindestens zwei Wochen. Das zweite Praktikum dient auch der unterrichtspraktischen Erprobung und dauert vier Wochen. Die Schulpraktika sollen mit geeigneten erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen verknüpft werden.

Übersicht Praktika Alte Studienordnung