FAQs zu Bachelorarbeiten

 

Im Allgemeinen ist die Bachelorarbeit eine wissenschaftliche Arbeit und zentraler Bestandteil der Bachelorprüfung. Die Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz führt hierzu in § 15 Absatz 1 aus:

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche oder eine künstlerische Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in vorgegebener Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus seinen Studienfächern selbständig lösen kann. Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren.

Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften angefertigt werden. Das vorläufige Thema ist mit dem bzw. der Betreuer*in zu vereinbaren und dem HPL bei der Meldung zur Bachelorarbeit vorzulegen. Findet der Kandidat bzw. die Kandidatin keine betreuende Peron, so sorgt der bzw. die Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses dafür, dass der bzw. die Studierende rechtzeitig ein Thema für die Bachelorarbeit erhält.

Grundsätzlich gilt: Planen Sie im Vorfeld der Bachelorarbeit ausreichend Zeit ein.

  • Bevor Sie Kontakt zu potentiellen Betreuer*innen aufnehmen, sollten Sie schon erste Vorstellungen zu einem Thema entwickelt haben.
  • Überprüfen Sie, wo die Schwerpunkte der jeweiligen Betreuer*innen liegen und gleichen Sie diese mit Ihren Themenvorstellungen ab (siehe 3.2). Es werden Themen vergeben oder Anfragen angenommen, die dem Lehr-, Prüfungs- oder Forschungsgebiet der jeweils betreuenden Person entstammen oder damit in Verbindung stehen. Es ist möglich, die Bachelorarbeit an bereits vorhandene Forschungsprojekte der jeweiligen Betreuer*innen anzubinden. Die Schwerpunkte der Mitarbeiter*innen sind auf der Homepage einsehbar.
  • Eine Liste der Personen, die Bachelorarbeiten betreuen, finden Sie auf der Homepage (Link).
  • Kümmern Sie sich rechtzeitig (derzeit ca. 1-2 Semester vorher) um eine bzw. einen Betreuer*in. Kurzfristige Anfragen müssen ggf. aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden.
  • Für das Gelingen einer Bachelorarbeit ist das Finden einer präzisen Fragestellung ein zentraler Schritt. Sie stellt die Grundlage für die Planung und Durchführung Ihrer Arbeit dar.
  • Sofern Sie noch keine Ideen für ein Thema haben, können folgende Fragen hilfreich sein: Welche Veranstaltungen haben Sie besucht, was hat Sie besonders interessiert? Haben Sie schon eine Arbeit zu einem Thema geschrieben, welche thematische Anknüpfungspunkte bietet? Ist Ihnen in Ihrem Studium ein (hier passendes) Thema oder eine Problemstellung begegnet, mit dem Sie sich näher befassen wollen? Welches Themengebiet interessiert Sie besonders?
  • Sofern Sie eine grobe Idee haben, können folgende Fragen der Konkretisierung dienen: Warum möchten Sie sich mit diesem Thema befassen? Welcher Aspekt des Themas interessiert Sie besonders? Wie können Sie Ihr Thema eingrenzen (zeitlich, räumlich, Personen)? Mit welcher Methode möchten Sie die Fragestellung bearbeiten? Versuchen Sie die Fragestellung Ihrer Arbeit in einem Satz zu formulieren.
  • Hilfreich kann das Anfertigen eines Exposés sein: Ein (ca. 3-4 seitiges) Exposé (bzw. kommentierte Gliederung) sollte folgende Informationen enthalten: Einen Titelvorschlag (Arbeitstitel), eine Einordnung des Themas in einen übergeordneten Kontext („Warum ist das Thema relevant?“, „Wie ist der Forschungsstand?“), wenn möglich einen ersten Theoriebezug („Auf welche Theorien beziehen Sie sich?“), die Fragestellung der Arbeit, die von Ihnen gewählte Methode, eine mögliche Gliederung, einen kurzen Zeitplan mit den wichtigsten Eckdaten während der Bearbeitungszeit sowie mindestens fünf Literaturangaben (entsprechend den Zitationsvorgaben). Ob ein Exposé angefertigt werden muss, ist mit der jeweiligen Betreuungsperson abzusprechen.

Die Bachelorarbeit kann, sofern der bzw. die Betreuer*in dem zustimmt, auch in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidaten muss auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien als individuelle Prüfungsleistung deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein.

Theoriearbeit

Gegenstand einer Theoriearbeit ist entweder ein theoretisches Erklärungsproblem (Beispiel: Begriff der Unterrichtsqualität in der Bildungsforschung) oder ein empirisches Phänomen, zu dem entsprechende Forschung gesichtet wird, ohne dass eigene empirische Analysen dazu hervorgebracht werden. Die eigenständige Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Theorien in Bezug auf die zentrale Fragestellung soll in einer weiterführenden Reflexion der behandelten Theorien enden.

Empirische Arbeit

Gegenstand einer empirischen Arbeit ist die Durchführung einer eigenständigen empirischen Analyse auf der Grundlage selbst erhobener oder bereits vorhandener Daten (Sekundäranalysen). Als Basis für empirische Arbeiten können beispielsweise transkribierte Interviews, Unterrichtsinteraktionen (z.B. anhand von Unterrichtsvideos), Gruppendiskussionen, ethnografische Beobachtungen, Fragebogenerhebungen, alltagskulturelle Dokumente (z.B. Zeitungen, Schulgesetze, Schulprogramme, Zeugnisse, Bilder) herangezogen werden. Auch bei einer empirischen Arbeit muss die Fragestellung theoretisch fundiert sein, d.h. die Fragestellung und warum man etwas untersuchen möchte, muss sich theoretisch und auf Basis des aktuellen Forschungsstandes begründen lassen. Die zu wählende Erhebungs- und Auswertungsmethode ist abhängig von der jeweiligen Fragestellung. Es sind auch Fallstudien möglich (eigenes oder veröffentlichtes Material, z.B. aus einem Fallbuch, aus Seminaren oder Online-Archiven). Die Anlage der Arbeit (qualitativ oder quantitativ) wird mit der Betreuungsperson abgesprochen.

In der BA-Arbeit soll ein Thema unter Berücksichtigung theoretischer Überlegungen und empirischer Forschungsbefunde differenziert diskutiert werden. Voraussetzung für jede gelungene wissenschaftliche Arbeit ist eine klar umrissene Fragestellung, die zuvor entwickelt werden muss. Exakte, präzise Aussagen und die sichere und eindeutige Verwendung von Begrifflichkeiten – die im Hinblick auf die Fragestellung Bedeutung besitzen müssen – sollen die Arbeit auszeichnen. Die Wahl der theoretischen Bezüge muss nachvollziehbar gestaltet und angemessen sein. Der gesamte Text wird von einem "roten Faden" durchzogen, der sich über die thematische Fokussierung ergibt. Die Bachelorarbeit muss den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion, der Forschungen bzw. der Theorie zur Kenntnis nehmen und sich durch Eigenständigkeit und eine kritische Auseinandersetzung auszeichnen. Die folgenden grundsätzlichen Anlagen sind möglich.

Ob ein Exposé angefertigt werden muss, ist mit der jeweiligen Betreuungsperson abzusprechen. Ein (ca. 3-4 seitiges) Exposé (bzw. kommentierte Gliederung) sollte folgende Informationen enthalten: Einen Titelvorschlag (Arbeitstitel), eine Einordnung des Themas in einen übergeordneten Kontext („Warum ist das Thema relevant?“, „Wie ist der Forschungsstand?“), wenn möglich einen ersten Theoriebezug („Auf welche Theorien beziehen Sie sich?“), die Fragestellung der Arbeit, die von Ihnen gewählte Methode, eine mögliche Gliederung, einen kurzen Zeitplan mit den wichtigsten Eckdaten während der Bearbeitungszeit sowie mindestens fünf Literaturangaben (entsprechend den Zitationsvorgaben).

  • Melden Sie die Arbeit unbedingt erst nach Absprache mit dem bzw. der Betreuer*in an, da nur so eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann.
  • Die acht Wochen Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit und die Betreuungsarbeit beginnen, wenn das HPL das Thema der Arbeit sowie die Gutachter*innen, die Sie auf dem bereit gestellten Formular beantragt haben (Link), bestätigt.
  • Der bzw. die Erstgutachter*in schlägt in der Regel einen oder eine Zweitgutachter*in vor.
Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen. In besonderen Fällen kann auf schriftlichen Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten der Zentrale Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem bzw. der Betreuer*in den Bearbeitungszeitraum um max. zwei Wochen verlängern; ein entsprechender schriftlicher Antrag muss bis spätestens einen Tag vor Ablauf der Frist dem HPL vorgelegt werden.

Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder mit Zustimmung auch in einer anderen Sprache angefertigt werden. Die Sprachwahl ist bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit anzugeben.

Allgemeines

Eine wissenschaftliche Arbeit besteht aus:

  1. Deckblatt
  2. Inhaltsverzeichnis (und ggf. dem Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
  3. Einleitung, Hauptteil und Schluss
  4. Literaturverzeichnis
  5. Anhang (vollständige Transkripte; Tabellen und Abbildungen, die nicht im Text verwendet wurden o. ä.)
  6. Eigenständigkeitserklärung (Link)

Formatierungen

Wir empfehlen Ihnen, mit einer Formatvorlage zu arbeiten:

  • Schrift (Standard): bei serifenlosen Schrifttypen wie Arial Schriftgröße 11pt bzw. bei Serifen-Schrifttypen wie Times New Roman, Schriftgröße 12pt
  • Rand: 2,5 cm an allen Seiten, unten 2 cm
  • Absatz: Ausrichtung Blocksatz, Einzug 0 cm, Zeilenabstand 1,5 Zeilen
  • Überschriften: Schrifttyp der Standardeinstellung siehe oben, durchnummeriert, die Schriftgröße der Ebenen (1, 1.1, 1.1.1...) kann variieren
  • Fußnoten: Standardschrifttyp, einzeilig, 9pt (Arial) bzw. 10pt (Times New Roman)
  • Literaturliste: Standardschrifttyp, einzeilig, hängend (siehe weiter unten)

Durch meine Sprachwahl handle ich: „Sprache ist kein bloßes Kommunikationsmittel, das auf neutrale Weise Informationen transportiert. Sprache ist immer eine konkrete Handlung“. (AG Feministisch Sprachhandeln der Humboldt-Universität zu Berlin): Sprachliche Diskriminierungen kann direkt oder auch indirekt, über Verallgemeinerungen oder Vereinnahmungen stattfinden. Bitte achten Sie in Ihrer Bachelorarbeit auf eine gendersensible Sprache. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist zu vermeiden!

Für antidiskriminierende Sprachhandlungen sind in den letzten Jahrzehnten verschiedene Sprachformen und Varianten entstanden: wie z.B. die x-Form Studierx, die *-Form Student*innen, der statische oder dynamische Unterstrich Stud_entin, das Binnen-I oder die Zwei-Genderung etc. Die Auswahl einer bestimmten Form hängt davon ab, wen genau Sie mit ihrer Adressierung ansprechen wollen. In dem folgenden Link finden Sie ausführliche Entscheidungshilfen zur Auswahl von Sprachformen und Erklärungen für die Bedeutung der unterschiedlichen Sprachformen. Halten Sie Rücksprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin, welche Form der gendersensiblen Sprachformen Sie verwenden möchten.

Hier finden Sie das umfangreiche Dokument „Hinweise zur formalen Gestaltung einer Bachelorarbeit  im Bereich Bildungswissenschaften“. Dort finden Sie Hilfen zum Zitieren, Bibliographieren, zu Fußnoten, Abbildungen und Tabellen, etc.

  • Das Vorgehen der Betreuung wird im Einzelnen abgesprochen. Allgemein gilt: Die Bearbeitung und Anfertigung der Bachelorarbeit soll grundsätzlich so eigenverantwortlich wie möglich erfolgen. Die Betreuungsperson steht Ihnen in erster Linie beratend zur Seite, etwa hinsichtlich der Themenfindung, des Vorgehens oder der Strukturierung der Arbeit. Hinsichtlich der zu recherchierenden Literatur erhalten Sie beispielsweise Hinweise und Empfehlungen, die Grundlage stellt aber Ihre eigene Recherche dar.
  • Die wichtigen Schritte sollten jedoch stets abgesprochen werden. Bereiten Sie Besprechungen vor, bestenfalls mit schriftlichen Notizen, mit Fragen, Herausforderungen etc. Bei komplexeren Fragestellungen kann es sinnvoll sein, im Vorfeld per Mail über die Sachlage zu informieren.
  • Ob und inwiefern eine Vorkorrektur von Einzelkapiteln der Arbeit (z.B. Einleitung oder Fazit) möglich ist, ist mit der jeweiligen Betreuungsperson abzusprechen.
  • Wichtig: Die AG Schulpädagogik bietet Bachelorarbeitskolloquien an. Diese stehen allen Studierenden offen, die eine Bachelorarbeit in der AG Schulpädagogik schreiben. Weiterführende Hinweise und Termine finden Sie hier (Link).

Die AG Schulpädagogik bietet Bachelorarbeitskolloquien an. Diese stehen allen Studierenden offen, die eine Bachelorarbeit in der AG Schulpädagogik schreiben. Weiterführende Hinweise und Termine finden Sie hier (Link).

Die nachfolgenden Links bieten Ihnen Unterstützung zu verschiedenen Themen wie z.B. der Literaturrecherche, bei Schreibproblemen, etc.

Universitätsbibliothek:

Allgemeine Kurse der Universitätsbibliothek: Link

UB-Kurse zur Literaturrecherche und –verwaltung: Link

Vermeidung von Plagiaten (E-Learning Modul): Link

Sie müssen zum erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums insgesamt 180 Leistungspunkte nachweisen. Davon entfallen nach §6 Abs. 2 der Bachelorordnung 10 LP auf die Bachelorarbeit. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz entspricht ein Leistungspunkt einem Zeitaufwand von 30 Stunden. Bei 10 Leistungspunkten ist also vorgesehen, dass Sie insgesamt 300 Stunden für Ihre Bachelorarbeit aufwenden. In dem achtwöchigen Zeitraum für die Anfertigung entspricht dies also fast 40 Stunden pro Woche. Sie werden also während der Bachelorarbeit nur wenig Zeit für konkurrierende Aktivitäten wie z.B. den Besuch von Lehrveranstaltungen, das Anfertigen von Haus- oder Seminararbeiten, Vorbereitung auf Prüfungen oder auch Nebenjobs o.ä. haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Bachelorarbeit auch zeitlich gut planen.

  • Bevor Sie die Bachelorarbeit abgeben, planen Sie genügend Zeit für die Korrektur ein. Neben dem Inhalt gilt es auch die Rechtschreibung, Zeichensetzung, Zitation oder das Einhalten der formalen Vorgaben (Literaturverzeichnis etc.) zu überprüfen. Hier kann es überaus sinnvoll sein, sich Hilfe von Kommiliton*innen zu suchen.
  • Die Bachelorarbeit muss fristgemäß beim Hochschulprüfungsamt für das Lehramt in gebundener Form und in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
  • Die nicht fristgemäße Abgabe führt zur Bewertung der Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0). Eine einmalige Wiederholung ist bei Nichtabgabe oder Nichtbestehen möglich.
  • Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Bearbeitungsfrist auf Antrag und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ein Antrag ist an das HPL zu richten.
  • Planen Sie die Korrekturzeit der Bachelorarbeiten mit ein. Diese beträgt bis zu 6 Wochen. Für die Bearbeitungszeit des HPL sind weitere 6 Wochen vorgesehen, sodass Sie bis zu 12 Wochen einkalkulieren müssen.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Bearbeitungsfrist auf Antrag und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ein Antrag ist an das HPL zu richten.

Planen Sie die Korrekturzeit der Bachelorarbeiten mit ein. Diese beträgt bis zu 6 Wochen. Für die Bearbeitungszeit des HPL sind weitere 6 Wochen vorgesehen, sodass Sie bis zu 14 Wochen einkalkulieren müssen.