Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

vom 7. Mai 1982, in der Fassung der dritten Änderungsverordnung vom 8. September 1999 (GVBl. Nr. 17, S. 233)

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Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen und Durchführung der Prüfung
in den Bildungswissenschaften und in den Prüfungsfächern

A

Erziehungswissenschaften

I Zulassungsvoraussetzungen

  1. Qualifizierte Leistungsnachweise:

Je ein Nachweis aus den folgenden vier Bereichen:

  1. Einführung in die Erziehungswissenschaften (Proseminar).
  2. Allgemeine Didaktik oder Struktur/Reform des Bildungswesens (Seminar).
  3. Psychologische oder soziologische Aspekte des Erziehungshandelns (Seminar).
  4. Vor-/Nachbereitung des Schulpraktikums und Anbahnung schulpädagogischer Reflexions- und Handlungskompetenz (Seminar).

Der Nachweis nach Nummer 1.4 kann durch einen Leistungsnachweis über ein betreutes schulisches Fachpraktikum oder in den Fächern Bildende Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sport durch einen entsprechenden zweiten Leistungsnachweis in Fachdidaktik ersetzt werden.

  1. Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.

II Prüfungsanforderungen

  1. Vertrautheit mit Fragestellungen und Arbeitsweisen, die das künftige Berufsfeld von Lehrenden erziehungswissenschaftlich erschließen, sowie mit den Aufgaben von Lehrenden (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Beraten, Innovieren, Verwalten).
  2. Kenntnisse aus folgenden Themenbereichen:
    1. Theorien der Erziehung und Bildung (einschließlich anthropologischer, historischer und gesellschaftlicher Voraussetzungen).
    2. Allgemeine Didaktik (Theorien des Unterrichtens und des Lernens, Lehrplanentwicklung).
    3. Struktur und Reform des Bildungswesens (mit Schwerpunkt Gymnasium und Gesamtschule).
    4. Psychologische Aspekte des Erziehungshandelns (insbesondere soziale Beziehungen und Interaktionen im schulischen Bereich, Entwicklung, Lernen, Leistung, Lern- und Verhaltensauffälligkeiten).
    5. Soziologische Aspekte des Erziehungshandelns (Theorien der Sozialisation, insbesondere Jugendsozialisation und Sozialisation in der Schule, auch unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte).
  3. Vertiefte Kenntnisse in zwei der in den Nummern 2.1 bis 2.5 genannten Themenbereiche.

III Durchführung der Prüfung

  • Mündliche Prüfung