Anerkennung Schulpraktikum

Anerkennung von Auslandspraktika und Praktika in anderen Bundesländern für Studierende nach alter und nach modularisierter Übergangsordnung
(Übergangsverordnung gültig ab Studienbeginn WS 2005/06)

  • grundsätzlich sollen die Schulpraktika in Rheinland-Pfalz und an Schulen, an denen gymnasiale Lehrkräfte hauptamtlich eingesetzt werden können (d.h. Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe), absolviert werden, das erste (zweiwöchige) Praktikum kann auch an einer Grundschule absolviert werden.

Auslandspraktika

  • Auslandspraktika sind anerkennungspflichtig im Rahmen von Einzelfallprüfungen; grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Anerkennung eine Gleichwertigkeit hinsichtlich der in Rheinland-Pfalz geltenden Praktikumsbestimmungen; diese Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
  • die Auslandspraktika sollen an Deutschen Schulen durchgeführt werden; Auslandspraktika an ausländischen Schulen im Rahmen von Studienaustausch-Programmen (z.B. Dijon-Programm) sind nach Einzelfallprüfung teilweise oder ganz anerkennungsfähig;
  • eine Fremdsprachenassistenz im Ausland ist nicht als vierwöchiges Praktikum anerkennungsfähig, kann aber als zweiwöchiges Praktikum anerkannt werden; eine vorherige Prüfung der Anerkennungsmöglichkeit ist anzuraten

Praktika in anderen Bundesländern

  • Praktika, die in anderen Bundesländern abgeleistet werden, können anerkannt werden, sofern die gewählten Schulformen den o.g. Vorgaben entsprechen und die Vorgaben für die Durchführung der Praktika eingehalten werden

Achtung: Studierende, die sich ab WS 2008/09 für das Lehramtsstudium nach neuer BA/MA-Struktur eingeschrieben haben, sollten ihre Praktika in der Regel an rheinland-pfälzischen Schulen absolvieren; die Bedingungen einer Anerkennung von Praktika im Ausland oder anderen Bundesländern werden enger gefasst.