Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Angaben sind für Studierende des Studiengangs LaG - Erziehungswissenschaften und Studierende nach modularisierter Prüfungsordnung LaG - Bildungswissenschaften mit Abschluss Staatsexamen gültig. Sie gelten nicht für Studierende des BA/MA-Studiengangs.

1. Welche Prüfungsordnung gilt für mich?
Nach alter Prüfungsordnung LaG - Erziehungswissenschaft studieren Sie, wenn Sie sich bis einschließlich SS 2005 erstmals für den Lehramtsstudiengang eingeschrieben haben. Studierende, die sich ab einschließlich WS 05/06 bis einschließlich SS 08 erstmals für den Lehramtsstudiengang eingeschrieben haben, fallen unter die modularisierte Übergangsverordnung LaG - Bildungswissenschaften.

2. Wie viele Praktika muss ich machen?
Alte Prüfungsordnung:
Studierende nach alter Prüfungsordnung Erziehungswissen-schaften müssen verpflichtend je ein zwei- und ein vierwöchiges Praktikum absolvieren. Das Fachpraktikum ist fakultativ. Mit einem Leistungsnachweis im Fachpraktikum kann das Seminar Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums ersetzt werden.

Modularisierte Übergangsverordnung:
Für Studierende der modularisierten Übergangsverordnung sind je ein zwei-, und ein vierwöchiges Praktikum verpflichtend. Das Fachpraktikum (VPÜ) ist fakultativ.

3. In welcher Reihenfolge muss ich die Praktika absolvieren?
Die Reihenfolge der Praktika ist festgelegt. Sie müssen erst das zweiwöchige, anschließend das vierwöchige Praktikum und ggf. (je nach Prüfungsordnung) das Fachpraktikum absolvieren.

4. Wann soll ich die einzelnen Praktika durchführen?
Alte Prüfungsordnung:
Wir empfehlen Studierenden der alten Studienordnung, das zweiwöchige Hospitationspraktikum nach dem zweiten oder dritten Semester und das vierwöchige Praktikum nach dem vierten, fünften oder sechsten Semester zu absolvieren.

Modularisierte Übergangsverordnung:
Wir empfehlen Studierenden der modularisierten Übergangsver-ordnung, das zweiwöchige Hospitationspraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Modul 1 und Modul 2 zu absolvieren. Das vierwöchige Praktikum sollten Sie möglichst in den Semesterferien vor der Veranstaltung „Lernprozesse rekonstru-ieren” in Modul 2 durchführen.

5. Wie bewerbe ich mich für das zwei- und das vier-wöchige Praktikum?
Um einen Praktikumsplatz zu erhalten, müssen Sie sich rechtzeitig bei der Schule Ihrer Wahl schriftlich bewerben. Für die Schule sind vor allem Ihre Fächerkombination und Ihr Fachsemester wichtig.

6. Wann muss ich mich für das zwei- und das vierwöchige Praktikum bewerben?
Praktikumsplätze sind gerade in der Umgebung von Mainz sehr begehrt. Daher empfehlen wir Ihnen, sich schon möglichst ein Jahr im Voraus für einen Platz zu bewerben.

7. Kann ich mich auf der Plattform

www.schulpraktika.rlp.de

für ein zwei- oder vierwöchiges Praktikum anmelden?
Für das zwei- und das vierwöchige Praktikum können Sie sich nicht über das Buchungsportal anmelden.

8. Wie kann ich mich um ein Fachpraktikum bewerben?
Für das Fachpraktikum können Sie sich nicht mehr direkt bei den Fachleitern der Studienseminare bewerben. Die Anmeldung erfolgt über www.schulpraktika.rlp.de. Dort müssen Sie sich registrieren und für das sog. Vertiefende Praktikum Übergangs-verordnung (VP Ü) anmelden.

9. Was muss ich beim vierwöchigen Praktikum beachten?
Ihre Praktikumsschule muss über eine gymnasiale Oberstufe verfügen, denn Sie sollten vier Unterrichtsversuche angemessen auf Jahrgangsstufen und ihre Fächer verteilt durchführen.
Studierende der Übergangsverordnung müssen die Hinweise zur Dokumentation des vierwöchigen Praktikums beachten.

10. Wie wird mir mein Praktikum bescheinigt?
Sie können einen Vordruck in unserem Downloadbereich herunterladen.
Bescheinigung Schulpraktikum

11. Muss ich einen Praktikumsbericht anfertigen?
Studierende der Übergangsverordnung müssen eine Reflexion einer selbst gehaltenen Stunde anfertigen. Details hierzu finden Sie in den Hinweisen zur Dokumentation des vierwöchigen Praktikums.
Hinweise zur Dokumentation

12. Kann ich mein Praktikum im Ausland machen?
Prinzipiell ist ein Praktikum im Ausland möglich. Das vier-wöchige Praktikum muss allerdings an einer deutschen Schule im Ausland mit gymnasialer Oberstufe erfolgen. Eine Liste der deutschen Schule im Ausland finden Sie unter:

http://www.auslandsschulwesen.de

13. Kann ich mir ein Praktikum in einem anderen Bundesland anerkennen lassen?
Solange die Praktikumsbestimmungen des Ministeriums erfüllt werden, stellt die Anerkennung eines Praktikums außerhalb von Rheinland-Pfalz meist kein Problem dar. Diese finden Sie in den Rahmenbestimmungen in unserem Downloadbereich.
Praktikumsordnung Amtsblatt

Bitte verwenden Sie zur Bescheinigung das folgende Formular
Bescheinigung Schulpraktikum

14. Kann ich das vierwöchige Schulpraktikum (§8 der ÜbergangsLVO” vom 13.09.2005) auch an einer franzö-sischen Schule absolvieren?
Das ist prinzipiell möglich, wenn Sie das Praktikum an einem Lycée durchführen, Sie in den von Ihnen studierten Fächern im geforderten Umfang hospitieren und Sie sich das Praktikum schriftlich bescheinigen lassen. Verwenden Sie hierzu den Vordruck auf unserer Homepage
BescheinigungSchulpraktikum

15. Das Mittelseminar „Zur Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums” findet nicht mehr statt, was nun?
Das Mittelseminar Vor- und Nachbereitung des Schulpraktikums im Sachbereich VI wird ab dem WS 2009/10 nicht mehr angeboten. Sie können diesen Schein durch das Modul 2a Seminar „Lernumgebungen gestalten” ersetzen.